Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19940
VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 (https://dejure.org/2007,19940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 (https://dejure.org/2007,19940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 8 CS 07.2952 (https://dejure.org/2007,19940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beeinträchtigung einer Gaststätte durch Baugerüst

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952
    Es kann dabei dahinstehen, ob und inwieweit die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) den Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte überhaupt erfasst (vgl. BVerfG vom 24.11.2004 NJW 2005, 589/590).

    Unabhängig davon müsste für einen Grundrechtseingriff jedenfalls tatsächlich auch die Substanz des Betriebs berührt sein (vgl. BVerfG vom 24.11.2004 a.a.O. S. 590).

  • VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161
    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952
    Denn in beiden Fällen handelt es sich um Ermessensvorschriften, nach denen verkehrsfremde Eingriffe oder den Gemeingebrauch beeinträchtigende Nutzungen (ausnahmsweise) zugelassen werden können, wenn das Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dem nicht entgegensteht (zur Abgrenzung dieser Erlaubnis- bzw. Genehmigungstatbestände im Fall des Aufstellens von Tischen und Stühlen auf öffentlichem Straßengrund vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161- juris - RdNr. 20).

    Gleichwohl spricht vorliegend viel dafür, dass die Beigeladene für die atypische Inanspruchnahme des Gewegs lediglich einer Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG und nicht einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO bedarf, so dass es auf die Konkurrenzvorschrift des Art. 21 BayStrWG nicht ankommt (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 a.a.O. RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952
    Vor dem Hintergrund des Rechtsinstituts des Anliegergebrauchs (vgl. grundlegend BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45) hat daher die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung in besonderer Weise dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die angemessene bauliche Nutzung eines Grundstücks auch die Benutzung des Straßenraums durch ein Baugerüst erforderlich machen kann.
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2007 - 8 CS 07.2952
    15 Beide Erlaubnis- bzw. Genehmigungsnormen, die es ermöglichen, in sachlich besonders gelagerten Ausnahmefällen wegen des überwiegenden berechtigten Interesses eines Antragstellers eine straßen(verkehrs)fremde, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jedoch nicht wesentlich beeinträchtigende Nutzung zuzulassen, vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz (für Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG vgl. BayVGH vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

    Denn sie bezögen sich nicht auf solche Hindernisse, die nicht durch einen Verkehrsteilnehmer, sondern im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung zu verkehrsfremden Zwecken von einem Anlieger auf die Straße gebracht würden (Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 -, BayVBl. 2008, 276 ff. [276] und Beschl. v. 15.7. 1999 - 8 B 98.2161 -, juris, Langtext Rn. 20).
  • VG Augsburg, 23.05.2012 - Au 6 K 12.317

    Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelleneinrichtung; fehlende Klagebefugnis

    Bei der Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung (vgl. BayVGH vom 17.9.2003 Az. 8 C 03.1543 RdNr. 9; BayVGH vom 23.7.2009 Az. 8 B 08.3282 RdNr. 34), weil Art. 18 BayStrWG grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt (BayVGH vom 12.12.2007 Az. 8 CS 07.2952 RdNr. 15; BayVGH vom 23.7.2009 Az. 8 B 08.3282 RdNr. 35).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur, wenn die Erteilung der Erlaubnis gleichzeitig und zwangsläufig eine grundsätzlich zur Nutzung des Straßenraums berechtigende subjektive Rechtsposition eines Dritten betrifft (BayVGH vom 12.12.2007 Az. 8 CS 07.2952 RdNr. 16).

  • VG Würzburg, 11.06.2010 - W 6 K 10.447

    Satzung der Stadt Würzburg für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist nicht aufgrund der Konkurrenzvorschrift des Art. 21 Satz 1 BayStrWG entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2007, Az.: 8 CS 07.2952).

    Unabhängig davon müsste für einen Grundrechtseingriff jedenfalls tatsächlich auch die Substanz des Betriebes berührt sein (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2007, Az.: 8 CS 07.2952).

  • VG Bayreuth, 11.02.2020 - B 1 K 18.1221

    Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie bei faktischen

    Auch dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2009 a.a.O.; B.v. 24.11.2003 - 8 CS 03.2279 in BayVBl 2004, 533 und B.v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952).".
  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664

    Widmung eines Eigentümerwegs; Klage eines Anliegers; Anspruch auf

    Zwar kann regelmäßig aus diesem Recht, soweit es aus verfassungsrechtlicher Sicht des Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt gewährleistet ist, in straßen- und wegerechtlicher Hinsicht für die Stellung des Straßenanliegers nichts hergeleitet werden (BVerfG, B.v. 10.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 12.12.2007 - 8 CS 07.2952 - BayVBl 2008, 276-278; BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht